Affiliate AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner (nachfolgend Markenbotschafter genannt) der Global Well International GmbH & Co. KG (Global Well Int.)
1. Rechtsstellung des Markenbotschafter
1.1 Der Markenbotschafter ist selbstständiger Gewerbetreibender, der durch die Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten der Global Well International
unternehmerische Einkünfte erzielen will.
1.2 Bei seiner Vermittlertätigkeit kann der Markenbotschafter in eigenem Namen, Dienstleistungen und Produkte der Global Well Int. an Endverbraucher
vermitteln.
1.3 Der Markenbotschafter bestimmt Ort, Art, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei, eigenverantwortlich und ohne jede Weisungen. Der Markenbotschafter hat alle
mit seinem Geschäft zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. Als Unternehmer ist er für die Erfüllung aller sich aus seiner Tätigkeit
ergebenden gesetzlichen Pflichten (Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht, Wettbewerbsrecht) selbst
verantwortlich.
1.4 Der Markenbotschafter kann sich im Rahmen seiner Tätigkeit ein Netzwerk aus weiteren Markenbotschaftern aufbauen, an deren Umsätzen er gemäß dem
aktuellen Bonus Plan beteiligt ist. Der jeweils gültige Bonus Plan ist Bestandteil der Zusammenarbeit.
2. Beginn und Ende der Partnerschaft
2.1 Die Partnerschaft setzt eine vollständig und leserlich ausgefüllte Registrierung (Online oder in Papierform) des Markenbotschafter voraus. Für die
Registrierung wird dem Markenbotschafter eine einmalige Setup Gebühr in Höhe von € 49,70 berechnet. Die Registrierung zum Markenbotschafter ist rechtswirksam
vereinbart, sobald die Setup Gebühr bezahlt und die entsprechende Registrierung nach den Bedingungen der Global Well Int. für eine
Zusammenarbeit mit dem Markenbotschafter durch die Global Well Int. angenommen wurde. Ein Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung ist nicht
erforderlich.
2.2 Der Markenbotschafter kann innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Global
Well Int. vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Die Zusammenarbeit zwischen der Global Well Int. und dem Markenbotschafter wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann jederzeit mit gesetzlicher
Frist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verstößt der Markenbotschafter gegen
seine Verpflichtungen nach 5.1, 6.1,6.2, der Markenbotschafter-Regeln, so sieht die Global Well Int. dies als einen wichtigen Grund zur Kündigung an.
2.4 Eine wichtige Säule der Geschäftsgrundlage ist der Linienschutz des Markenbotschafter Bonus Programms. Sie ist die Grundlage für die gemeinsame
Geschäftsbeziehung. Sie ist ein Schutz für alle Markenbotschafter der Global Well Int. Ein aktiver Markenbotschafter kann nicht in eine andere Markenbotschafter Linie wechseln. Markenbotschafter und deren Ehegatten können sich erst 12 Monate nach Beendigung der Geschäftspartnerschaft mit der Global Well Int. neu als Markenbotschafter registrieren. Als Zeitpunkt der Beendigung gilt das Datum der Kündigung. Falls nachgewiesen werden kann, dass der Markenbotschafter einen Strohmann beauftragt, die Markenbotschafter Linie zu wechseln, führt dies zur Beendigung der Geschäftspartnerschaft. Ein Wechsel innerhalb der Markenbotschafter Linie ist nicht möglich.
3. Bonusansprüche des Markenbotschafter / Aktivstatus
3.1 Für die Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten der Global Well Int. hat der Markenbotschafter Anspruch auf Provisions- und Bonuszahlungen.
Voraussetzungen und Höhe der Zahlungen ergeben sich aus dem YoungGo® Bonus Plan für Markenbotschafter in seiner bei der Vermittlung gültigen
Fassung. Die Global Well Int. hat insoweit ein Bestimmungsrecht, das von der Global Well Int. im jeweils gültigen YoungGo® Bonus Plan für Markenbotschafter
einheitlich für alle registrierten und aktiven Markenbotschafter ausgeübt wird.
3.2 Eine wesentliche Voraussetzung für eine Provisions- und Bonusberechtigung ist der Aktivstatus. Dieser ist gegeben durch die Abbuchung der
monatlichen Servicepauschale für das ServiceOffice und die zur Verfügung gestellten Leistungen von € 9,70 und im aktuellen Produktionsmonat
einem persönlichen Eigenumsatz von 39 IP (Impuls Punkten / Erklärung siehe YoungGo® Bonus Plan) getätigt hat.
3.3 Der Anspruch auf Provisions- und Bonuszahlungen entsteht mit vollständiger und endgültiger Zahlung (kein Widerspruch oder sonstige
Rückabwicklung der Bestellung) des Produktpreises an die Global Well Int.
3.4 Die Global Well Int. rechnet die Provisions- und Bonuszahlungen monatlich ab. Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, sondern kann vom Markenbotschafter angesammelt und bei Bedarf angefordert werden. Ergibt die monatliche Abrechnung einen Betrag von weniger als 5,00 Euro, wird die Auszahlung ggf. auf den kommenden Monat so
lange kumuliert, bis dieser Betrag erreicht wird.
3.5 Die Abrechnung erfolgt nur dann mit Umsatzsteuer, wenn der Markenbotschafter der Global Well Int. zuvor schriftlich und unter Angabe seiner
Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er zum Vorsteuerausweis berechtigt ist. Ist der Markenbotschafter
vorsteuerabzugsberechtigt, so ist der Nachweis der Umsatzsteuer-ID-Nummer „DE…“ an die Global Well Int. einzureichen.
3.6 Einwendungen gegen die Abrechnung der festgestellten Auszahlungsbeträge sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung schriftlich
der Global Well Int. gegenüber zu erheben. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt.
3.7 Global Well Int. ist berechtigt, sämtliche Zahlungsansprüche bzw. sonstige offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Markenbotschafter mit
danach entstandenen oder noch entstehenden Ansprüchen des Partners aufzurechnen und diese zur Sicherheit einzubehalten.
3.8 Die Abrechnung steht dem Markenbotschafter in seinem Internet-Office zum Ausdruck als .PDF-Datei bereit. Wünscht der Markenbotschafter dennoch die
Übermittlung per Post, fällt pro Abrechnung eine Verwaltungspauschale von 2,50 Euro an.
3.9. Sollte der Statuts des Markenbotschafter länger als sechs Monate inaktiv sein, wird die Markenbotschafter ID auf eine Endkundennummer automatisch umgestellt.
Der Endkunde hat danach aber jederzeit die Möglichkeit sich wieder neu als Markenbotschafter zu registrieren.
4. Anderweitige Vertriebstätigkeit des Markenbotschafter
4.1 Anderweitige Vertriebstätigkeiten sind dem Markenbotschafter grundsätzlich erlaubt.
5. Bezug und Vertrieb von GWI-Produkten
5.1 Der Markenbotschafter bestellt und bezieht die YoungGo®-Produkte und Dienstleistungen ausschließlich unmittelbar über Global Well Int. Der Bezug von
YoungGo® Produkten und Dienstleistungen von einem anderen Markenbotschafter ist nicht gestattet.
5.2 Der Markenbotschafter entscheidet frei, ob und in welcher Menge er bei der Global Well Int. Produkte bestellt. Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht.
5.3 Alle Bestellungen des Markenbotschafter erfolgen nach der zum Zeitpunkt der Bestellungen gültigen Preisliste der Global Well Int. Die Preise verstehen
sich regelmäßig zuzüglich Umsatzsteuer, sowie Porto- und Versandkosten, soweit diese anfallen. Vor jeder Auslieferung von Produkten muss
deren Zahlung sichergestellt oder erfolgt sein. Die Global Well Int. ist nicht verpflichtet Bestellungen des Markenbotschafter auszuführen. Insbesondere
behält sich die Global Well Int. vor, einzelne Produkte aus dem Lieferprogramm zu streichen oder bestellte Mengen im Einzelfall zu kürzen.
5.4 Wird die Global Well Int. aufgrund von Verstößen des Markenbotschafter gegen gesetzliche Bestimmungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet
der Markenbotschafter für alle hieraus entstehenden Kosten (insbes. Anwalts-, Gerichtskosten, Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten). Der Markenbotschafter hat die Global Well Int. bei Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern freizustellen.
5.5 Rücksendungen die uns unfrei erreichen, werden nicht angenommen. Die verauslagten Portokosten werden bei einer berechtigten Reklamation
von der Global Well Int. zurückerstattet.
5.6 Im Falle, dass es zu einer Rücklastschrift des Markenbotschafter kommt, erhebt die Global Well Int. eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,50 Euro.
5.7 Der Markenbotschafter ist verpflichtet, die von ihm an einen Endkunden verkaufte Global Well Int. Ware innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung
originalverpackt zurückzunehmen, die Angabe besonderer Gründe durch den Kunden bedarf es dazu nicht. Nach einer Rückgabe überlässt der
Markenbotschafter dem Kunden die Wahl zwischen Umtausch, Gutschrift oder Erstattung des gezahlten Kaufpreises.
6. Weitere Pflichten des Markenbotschafter / Vertragsstrafe
6.1 Der Markenbotschafter wird bei seiner Tätigkeit stets als selbstständiger und eigenverantwortlicher Gewerbetreibender auftreten und jeden
Anschein vermeiden, er könne ein Angestellter der Global Well Int. sein oder sei berechtigt, im Namen von Global Well Int. Erklärungen
abzugeben.
6.2 Alle Äußerungen des Markenbotschafter über Global Well Int. und deren Produkte und Dienstleistungen müssen im Einklang mit den Vorgaben der
Global Well Int., insbesondere dem Produktkatalog, den Produktetiketten und sonstigen Produktinformationen stehen. In keinem Fall darf der
Markenbotschafter Global Well Int. Produkten und Dienstleistungen eine therapeutische oder heilende Wirkung zuschreiben. Das Anbringen eines
Aufklebers mit den Adressdaten des Markenbotschafter auf Verpackungen ist zulässig, solange dadurch keine Werbeaussagen oder
Produktinformationen verdeckt werden.
6.3 Der Markenbotschafter wird für den Bewerb der Produkte und Dienstleistungen von Global Well Int. nur die von Global Well Int. herausgegeben
Produktinformationen, Verkaufsmaterialien und Verkaufshilfen verwenden und, soweit Werbung und Vertrieb über Digitale Medien erfolgen, nur
den von Global Well Int. dem Markenbotschafter zur Verfügung gestellten Onlineshop einsetzen. In selbst erstellten Werbematerialien und einer selbst
erstellten Webseite darf der Markenbotschafter weder einen Bezug zu Global Well Int. oder Produkten und Dienstleistungen der Global Well Int.
herstellen, noch Marken oder andere gewerbliche Schutzrechte von Global Well Int. nutzen. Die Repräsentation bei Messen ist nur nach
vorheriger Absprache und Genehmigung der Global Well Int. gestattet.
6.4 Jeder Verstoß gegen seine Pflichten gemäß Nr. 5.1, 6.1, 6.2 und 6.3 dieser Partnerregeln bewirkt eine vom Botschafter an Global Well Int.
zu zahlende Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall von Global Well Int. unter Berücksichtigung der Bedeutung des Verstoßes und des
Einkommens des Markenbotschafter festgelegt wird. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, werden durch die
Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht berührt.
7. Internetrichtlinien
7.1 Die Weiterleitung zu den offiziellen Seiten der GWI und YoungGo® ist wie folgt geregelt:
Die Global Well Int. Marken dürfen generell nicht in Verbindung mit Domainnamen (wie z. B. www.younggo-energy.de, www.younggored.
com, www.younggofire.biz, www.younggo.info, www.yo-you.net, www.yoyoueffekt.eu, etc.) benutzt werden. Außerdem dürfen die Global
Well Int. Marken in Wort und Bild nicht verwendet werden.
Produktnamen als Ergänzung sind nicht gestattet: (z.B. www.younggo-fire.de, www.younggo-yo-you-effekt.com). Generell muss die Domain
allen rechtlichen Anforderungen genügen. Bei der Verwendung einer eigenen Facebook Fan Page gelten die selben Richtlinien wie bei den
Domainnamen. Einträge in Social Networks („WKW“, „studiVZ“, „facebook“, etc.), Adressportalen („gelbeseiten“, „meine-stadt“, etc.) und
„Google-Maps“ sind erlaubt, solange der Markenbotschafter sich lediglich als unabhängiger Affiliate Partner kennzeichnet (Markenbotschafter der Global Well
International GmbH & Co. KG) und seine Kontaktdaten hinterlegt. Zusätze wie z. B. Bilder, Logos, sonstige Marken oder Heil- und
Wirkaussagen sind nicht zulässig. Außerdem müssen die Inhalte rechtlich einwandfrei sein (UWG, HealthClaims, Patentrecht, Markenrecht,
etc.).
7.2 Verkauf von Produkten:
Für den Verkauf der Produkte und Dienstleistungen über das Internet steht dem Botschafter im Rahmen des YoungGo YOU & Friends Bonus
Programms ein personalisiertes Internet Office, sowie ein Online-Shop zur Verfügung. Der Verkauf und eine Bewerbung unter Nutzung der
Markennamen (in Wort oder Bild) außerhalb dieser Seiten sind nicht gestattet, auch nicht in ebay oder ähnlichen Plattformen. Die Global Well
Int. stellt Werbematerial, welches der Markenbotschafter offiziell verwenden kann, zur Verfügung. Werbebanner, Logos, Bilder usw. enthalten dann
ebenfalls den Hinweis (GWI – unabhängiger Affiliate Partner / Botschafter ). Die Einbettung der offiziellen Global Well Int. und YoungGo® Seiten
per Frames in eine eigene Website ist nicht gestattet.
8. Schlussbestimmungen / Änderungen
8.1 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Markdorf.
8.3 Eine vertraglich vereinbarte Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt.
8.4 Die Global Well Int. hat das Recht, diese AGB sowie den Bonus Plan zu diesem Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft den
veränderten Bedürfnissen (Marktsituation) anzupassen. Die geänderten Bestimmungen werden für die Zukunft wirksam, wenn die Global Well
Int. den Botschafter auf die Änderungen schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) hinweist. Dem Botschafter steht im Falle der Änderung ein
Sonderkündigungsrecht zu, das er innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderung ausüben kann. Der Botschafter erklärt sich damit
einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bonus Programms gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden (Art. 6 Absatz 1 S.1 DSGVO). Die Übermittlung an Dritte erfolgt nur in dem für Geschäftszwecke erforderlichen Umfang. Nach
Löschung des Partnerkontos werden die Daten für die weitere Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der steuer- und
handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern der Markenbotschafter nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung seiner Daten eingewilligt
hat, oder die Global Well Int. sich eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehält, die gesetzlich erlaubt ist und über die die Global
Well Int. den Botschafter in einer solchen Erklärung informiert. Auf Wunsch erhält der Botschafter unentgeltlich Auskunft über alle
personenbezogenen Daten, welche die Global Well Int. über den Botschafter gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung der personenbezogenen Daten des Markenbotschafter, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, kann sich der
Botschafter an folgende Person wenden: Ingo Bächle, Global Well International GmbH & Co. KG, Ravensburger Str. 18, 88677 Markdorf,
Telefon:+49(0)7544 5069102, info@globalwell-international.de. Die zur Abwicklung einer Bestellung notwendigen personenbezogenen Daten
sind als Datenschutzerklärung im Global Well Int. Online-Shop abgebildet und können jederzeit eingesehen werden.
8.5 Der Botschafter erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages
gespeichert, verarbeitet und genutzt werden (Art. 6 Absatz 1 S.1 DSGVO). Die Übermittlung an Dritte erfolgt nur in dem für Geschäftszwecke
erforderlichen Umfang.
8.6 Kunden oder Botschafter , die innerhalb von 12 Monaten keine Bestellung bzw. Umsätze getätigt haben, werden von der Global Well Int. deaktiviert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner (nachfolgend Botschafter genannt) der Global Well International GmbH & Co. KG (Global Well Int.)